Banner Viadrina

Habilitation

Bibliothek Innenhof des Lesesaals mit Ausleihtheke ©Pressestelle Heide Fest

Die Juristische Fakultät stellt durch die Habilitation die Befähigung, ein wissenschaftliches Gebiet in Forschung und Lehre selbstständig zu ver­treten, für bestimmte Fachgebiete der Rechtswissenschaft fest. Durch die Habilitation erlangt der Bewerber oder die Bewerberin den akademischen Grad eines habilitierten Doktors oder einer habilitierten Doktorin der Rechts­wissenschaft (Dr. iur. habil.).

Der Bewerber oder die Bewerberin muss ein rechtswissenschaftliches Studium erfolgreich abgeschlossen haben und den Doktorgrad einer deutschen juristischen Fakultät oder eines deutschen juristischen Fach­bereichs mit dem Prä­dikat "summa cum laude" oder "magna cum laude" besitzen. Bei be­son­deren wissenschaftlichen Leistungen nach der Promotion kön­nen auch Bewerber oder Bewerberinnen mit dem Prädikat "cum laude" zugelassen werden. Dem steht gleich, wer im Ausland ein rechtswissenschaftliches Stu­dium er­folg­reich abgeschlossen hat und einen akademischen Grad einer Uni­ver­si­tät oder gleichgestellten Hoch­schule besitzt, der auch in der mit ihm verbundenen Bewertung dem obenbezeichneten gleich­wertig ist und in der Bundesrepublik Deutschland geführt werden darf. Der Be­wer­ber oder die Bewerberin muss über die Promotion und dessen oder deren schriftlichen Habi­li­ta­tions­leis­tun­gen hinaus seine wissenschaftliche Qualifikation durch Veröf­fent­li­chun­gen unter Beweis gestellt haben.

Der Bewerber oder die Bewerberin muss die Zweite Juristische Staats­prü­fung bestanden haben. Der Fakultätsrat kann in begründeten Aus­nah­me­fällen auf Antrag von dieser Voraussetzung befreien.

Die Habilitationsordnung finden Sie auf unserer Homepage unter "Rechts­vor­schriften".