LL. M.
Europäisches Wirtschaftsrecht
Zulassungsvoraussetzungen und Auswahlverfahren
Achtung: Die Zulassungsvoraussetzungen sowie die Studien- und Prüfungsordnung werden momentan überarbeitet! Weitere Informationen folgen in Kürze. Bei Fragen wenden Sie sich an das Sekretariat.
Die Zahl der Studienanfänger soll 30 nicht überschreiten. Die Zulassung zum neuen Frankfurter Master-Studiengang „Europäisches Wirtschaftsrecht“ setzt den durch hinreichend aussagekräftige Bewerbungsunterlagen darzulegenden Nachweis über die Erfüllung folgender Anforderungen voraus:
- Ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss im Fach Rechtswissenschaften an einer deutschen oder ausländischen Hochschule oder ein gleichwertiger Abschluss; Hochschulabschlüsse in anderen Fächern kann die Zulassungskommission als gleichwertig anerkennen, wenn sie die für die erfolgreiche Teilnahme an dem Master-Studiengang erforderlichen Kenntnisse vermitteln;
- hinreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift, so dass der Bewerber wissenschaftliche Texte verstehen und anfertigen, Lehrveranstaltungen ohne weiteres folgen und an wissenschaftlicher Konversation teilnehmen kann;
- eine in der Regel mind. einjährige berufliche Tätigkeit;
- hinreichende Kenntnisse im Europarecht;
- hohe Motivation zum Studium.
Über die Zulassung des Bewerbers entscheidet die Zulassungskommission. Zugelassene Bewerber erhalten einen Zulassungsbescheid, in dem eine Frist zur schriftlichen Annahme des Studienplatzes und zur Immatrikulation bestimmt wird. Bei Nichteinhaltung dieser Frist wird der Studienplatz gegebenenfalls neu vergeben.
Übersteigt die Zahl der geeigneten Bewerber/innen die Zahl der zur Verfügung stehenden Studienplätze, so erstellt die Zulassungskommission für weitere Bewerber eine Rangfolge. Die Festlegung der Rangfolge erfolgt nach dem Gesamtbild, das sich vorrangig aus den bisherigen Studienleistungen bzw. dem Hochschulabschluss und der Motivation zum Master-Studium zusammensetzt. Für Bewerber mit praktischer Ausbildung/Erfahrung im Bereich des Europäischen Wirtschaftsrechts sind zudem Art und Dauer der berufspraktischen Erfahrung zumindest gleichwertig zu den Studienleistungen in die Bewertung einzubeziehen. Die Zulassungskommission kann mit Bewerbern ergänzende Auswahlgespräche in kleinen Gruppen von maximal 6 Personen durchführen. Bei Ranggleichheit entscheidet das Los. Gleichzeitig wird eine Nachrückerliste mit Platzziffern erstellt, so dass für den Fall, dass nicht alle vergebenen Studienplätze angenommen werden, freibleibende Plätze anhand der Nachrückerliste vergeben werden können.
Weitere Informationen entnehmen Sie der Studien- und Prüfungsordnung hier!

