Banner Viadrina

LL. M.
Europäisches Wirtschaftsrecht

Studienablauf und Masterurkunde

Studenten

Die Regelstudienzeit umfasst im Master-Studiengang „Europäisches Wirtschaftsrecht“ zwei Semester. Das Studium beginnt jeweils zum Wintersemester (Anfang Oktober), in dem die Studierenden im Umfang von 16 Semesterwochenstunden (SWS) an den obligatorischen Lehrveranstaltungen der vier Basispflichtmodule teilnehmen. Im zweiten Semester nehmen sie im Umfang von 8 SWS an den Lehrveranstaltungen der gewählten Wahlpflichtmodule teil. Zu jedem Modul ist ein Leistungsnachweis zu erbringen, der in der Regel durch eine zwei- bis vierstündige Klausur erbracht wird. Im Einvernehmen mit dem jeweiligen Dozenten kann festlegt werden, dass der Leistungsnachweis alternativ durch eine mündliche Prüfung oder eine Hausarbeit (ggf. i.V.m. einem Vortrag bzw. einem Referat) zu erbringen ist.

Parallel zum Lehrprogramm fertigen die Teilnehmer überwiegend im zweiten Semester ihre Masterarbeit an. Die Anmeldung zur Masterarbeit erfolgt nach erfolgreichem Abschluss aller Basispflichtmodule. Das Thema der Masterarbeit kann in Abstimmung mit dem Studiengangsleiter von jedem der im Rahmen des Studienganges zum Einsatz kommenden Hochschullehrer oder Dozenten ausgegeben und betreut werden. Die Masterarbeit dient dem Nachweis, dass der Kandidat im Europäischen Wirtschaftsrecht selbstständig wissenschaftlich arbeiten und die Ergebnisse sachgerecht darstellen kann. Die Bearbeitungszeit für die Masterarbeit beträgt in der Regel 16 Wochen. Die Masterarbeit ist grundsätzlich in deutscher Sprache abzufassen. Im Einverständnis mit dem Betreuer kann die Masterarbeit aber auch in englischer Sprache abgefasst werden.

 

Leistung SWS ECTS Workload
-Std.
Studiengang
24 60 1800
Winter-
semester
Basispflicht-
module
16 30 900
Sommer-
semester
Wahlpflicht-
module
Masterarbeit
8 12
18
360
540
 

Über die Leistungen in den Basis- und Wahlpflichtmodulen sowie über das Ergebnis der Masterarbeit wird ein Zeugnis ausgestellt, das neben den Benotungen der jeweiligen Prüfungsleistungen eine Gesamtnote enthält. Diese Gesamtnote bestimmt sich aus dem Durchschnitt der einfach gewichteten Noten der Basis- und Wahlpflichtmodule und der doppelt gewichteten Note der Masterarbeit. Mit dem Zeugnis wird dem erfolgreichen Absolventen zugleich ein Diploma Supplement sowie eine Urkunde ausgehändigt, mit der die Verleihung des akademischen Grades eines „Master des Europäischen Wirtschaftsrechts (LL.M.)“ beurkundet wird.