Zertifikat "Europarecht"
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Der Fakultätsrat der Juristischen Fakultät hat in seiner Sitzung am 6.4.2011 beschlossen, Studierenden für besondere Leistungen im Europarecht ein Zertifikat "Europarecht"auszustellen. Das Zertifikat erhält auf Antrag, der an den Dekan der Juristischen Fakultät zu richten ist, wer
An anderen in- oder ausländischen Universitäten erbrachte Leistungen im o.g. Sinne werden anerkannt, wenn sie gleichwertig sind. Bereits vor In-Kraft-Treten der Zertifikatsordnung erbrachte Leistungen werden anerkannt. Der Präsident hat die Ordnung über den Erwerb des Zertifikats „Europarecht“ am 20.04.2011 genehmigt. Sie ist am 15.7.2011 in Kraft getreten. |


