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Schlüssel- und Zusatzqualifikationen

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Als Angebote an Schlüsselqualifikationen kommen z. B. Ver­an­stal­tun­gen, wie Ver­trags­ge­stal­tung, außergerichtliche Konfliktlösung, Mediation, Rhetorik, Verhandlungsmanagement, Vernehmungslehre, anwaltliche Tätigkeit und Moot Court-Veranstaltungen in Betracht.

Zu den Zusatzqualifikationen gehört der Besuch einer fremdsprachigen rechtswissenschaftlichen Veranstaltung oder eines rechts­wissen­schaft­lich ausgerichteten Sprachkurses. Darüber hinaus gehören Ver­an­stal­tun­gen, wie Be­triebs- und Volks­wirt­schafts­lehre, sozial­wis­sen­schaft­liche Ver­an­stal­tun­gen oder öko­no­mi­sche Analyse des Rechts zu den Zusatz­quali­fika­tionen.

Die in den Schlüsselqualifikations- und Zusatz­quali­fika­tions­ver­an­stal­tun­gen erworbenen Leistungsnachweise gelten als Zulassungs­voraus­setzung für die Teilnahme an der universitären Schwer­punkt­bereichs­prüfung. Schlüssel­qualifika­tionen sind im Umfang von vier bis sechs Semester­wochen­stunden (SWS), Zusatz­qualifika­tionen im Umfang von zwei bis vier SWS zu er­bringen. Grund­sätzlich gilt als Nach­weis für diese Veran­staltun­gen eine Teil­nahme­bescheinigung. Für den Nach­weis der fremd­sprachigen Kennt­nisse auf fach­sprach­lichem Niveau ist ein benoteter Leistungs­nachweis erforderlich.

Weitere Veranstaltungen zum Bereich Schlüsselqualifikationen fürs Studium und Berufsleben bietet das Career Center in seinen kostenfreien Kursen an. Diese sind nicht für das Studium Deutsches Recht anrechenbar. Sie stellen jedoch eine gute Ergänzung und Qualifizierungsmöglichkeit während des Studiums dar. Neben Präsentationskursen gibt es Angebote zum Umgang mit Stress, zum Zeit- und Selbstmanagement sowie zu Bewerbungsprozessen.