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Universitäre Schwerpunktbereichsausbildung

Studenten in Gang vor einem Hörsaal
 

Der SPB-Klausurenkurs für
alle SPB wird im Sommer­semester 2012 an zwei Ter­mi­nen statt­finden: 10.5. und 21.6.2012, je­weils 14 - 19 Uhr, GD Hs 2.

Die universitäre Schwerpunktbereichsausbildung dient der Ergänzung und Vertiefung der mit ihr zusammenhängenden Pflichtfächer sowie der Vermittlung interdisziplinärer und internationaler Bezüge des Rechts.

Acht Schwerpunktbereiche (SPB) stehen zur Auswahl:

  • SPB 1 - Zivilrechtspflege
  • SPB 2 - Strafrecht
  • SPB 3 - Wirtschaftsrecht
  • SPB 4 - Staat und Verwaltung
  • SPB 5 - Internationales Recht
  • SPB 6 - Polnisches Recht
  • SPB 7 - Medienrecht
  • SPB 8 - Internationales und Europäisches Privat- und Verfahrensrecht


Die den Schwerpunktbereichen zugeordneten Lehrveranstaltungen ergeben sich aus der Anlage 2 der am 1.10.2010 in Kraft getretenen Studien- und Prüfungsordnung der Juristischen Fakultät.

Die Schwerpunktbereichsprüfung besteht aus einem schriftlichen Teil, der sich aus einer Hausarbeit und einer Aufsichtsarbeit (Klausur) zusammensetzt,  und aus einem mündlichen Teil. Sie ergänzt die staatliche Pflichtfachprüfung. Beide Prüfungen sind notwendige Bestandteile der ersten juristischen Prüfung.

[Studien- und Prüfungsordnungen älterer Fassung finden Sie unter Rechtsvorschriften.]