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Anmeldefristen zur universitären SPB-Prüfung

kalender

Die Meldefrist für die Aufsichtsarbeiten und die mündliche Prüfung läuft grundsätzlich in der ersten November-Hälfte bzw. in der zweiten Mai-Hälfte eines Jahres.

In dieser Zeit haben sich die Kandidaten für die Aufsichtsarbeit bzw. die mündliche Prüfung beim Prüfungsamt (Audimax-Gebäude, Logenstraße 2, Raum 012) anzumelden.

Anmeldungen für die SPB-Aufsichtsarbeit (5.3.2012) und mündlichen SPB-Prüfungen (Dez. 2011) vom 1. - 15.11.11, im Prüfungsamt, AM 012!

Die genauen Termine für die Aufsichtsarbeit und die mündliche Prüfung werden vom Prüfungsamt rechtzeitig bekannt gegeben.

Auszug aus der Studien- und Prüfungsordnung:

"§ 42
Termine der schriftlichen Aufsichtsarbeiten und Anmeldung

(1) ... Die Prüfungstermine werden vom Prüfungsamt festgelegt.

(2) Zu der Aufsichtsarbeit hat sich der Kandidat schriftlich innerhalb der Meldefrist beim Prüfungsamt anzumelden. Meldefristen und Prüfungstermine werden zu Beginn der vorangehenden Vorlesungszeit vom Prüfungsamt ortsüblich unter Angabe einer Anmeldungsfrist bekannt gegeben. § 22 Abs. 2 gilt entsprechend.

(3) Soweit noch nicht geschehen, hat der Kandidat mit der Meldung die Voraussetzungen nach § 38 Satz 2 nachzuweisen.

(4) Ein Rücktritt von der Aufsichtsarbeit ist spätestens zwei Wochen vor dem Prüfungstermin schriftlich dem Prüfungsamt zu erklären; ..."

Rechtsstand: 01.10.2010