Veranstaltungen ReWi
I. Vorlesung: Römische Rechtsgeschichte
Zeit: Do 9 - 11 Uhr
Ort : GD Hs8
Veranstaltungsbeginn: 05.04.2012
Teilnahmevoraussetzungen: Die Vorlesung ist für Studenten der Rechtswissenschaften des 2. Semesters (BA-GPL) und auch für Studierende der Kulturwissenschaften (als Vertiefungsveranstaltung) vorgesehen.
Gegenstand der Lehrveranstaltung: Noch heute baut das kontinentaleuropäische Zivilrecht weitgehend auf dem römischen Recht auf. Neben den für das Verständnis des geltenden Rechts relevanten Rechtsgrundsätzen und Rechtsinstituten des römischen Privatrechts werden auch Bedeutung und Funktionsweise des Rechts im Rahmen der römischen Verfassungsentwicklung behandelt.
Literatur: W. Kunkel, Römische Rechtsgeschichte, 14. überarb. Aufl. 2005; G. Dulckeit/F. Schwarz/W. Waldstein, Römische Rechtsgeschichte, 10. neubearb. Aufl., 2005; M. Kaser/R. Knütel, Römisches Privatrecht, 17. Aufl., 1998; U. Wesel, Geschichte des Rechts, 2. überarb. Aufl. 2001.
Quellen der RRG
II. Grundlagenseminar zur Römischen Rechtsgeschichte: Die Institutionen der römischen Republik.
Zeit: Do 16 - 18 Uhr
Ort: GD 04
Veranstaltungsbeginn: 05.04.2012
Gegenstand der Veranstaltung: Senat, Magistrate und Volksversammlungen bildeten die tragenden Institutionen der römischen Republik. Auf der Grundlage rechtlicher und literarischer Quellentexte sollen die drei Institutionen und ihr Zusammenwirken bei der Durchsetzung von Gesetzesvorschlägen und bei der politischen Willensbildung näher untersucht werden. Das Seminar bildet eine ergänzende Veranstaltung zur Vorlesung „Römische Rechtsgeschichte“.
Teilnahmevoraussetzungen: Auch für Studierende der Kulturwissenschaften geeignet. Erwartet werden neben regelmäßiger Teilnahme auch Grundkenntnisse in römischer Geschichte.
Leistungsnachweis: Referat und Hausarbeit
Literatur: Jochen Bleicken, Die Verfassung der römischen Republik, 7. Aufl. 1995; ders. Geschichte der römischen Republik, 4. Aufl. 1992. Weitere Literatur wird zu Beginn der Veranstaltung bekannt gegeben.

